Die Absicherung der Arbeitskraft hat seit dem 01.01.2001 gravierend an Bedeutung zugenommen. Insbesondere Studierende und Akademiker haben durch den Wegfall der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente in der gesetzliche Rentenversicherung an diesem Tag[1] gravierende Nachteile erlitten, da Sie nun staatlicherseits jede Verweisung auch in niederqualifizierte und schlechter bezahlte Berufe akzeptieren müssen. Sie sind in Ihrem Beruf nicht mehr versichert. Bei einem Bruttogehalt von 60.000 € jährlich eines 30 – Jährigen Akademikers beträgt der Wert der Arbeitskraft bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalters mehr als 2,2 Millionen Euro und stellt in der Regel die Basis der eigenen Existenz dar. Aber unsere Erfahrungen seit diesem Zeitpunkt zeigen: Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint.
Dadurch erhalten Sie bei uns eine bessere Versicherbarkeit und ein Maximum an Rechtssicherheit im Leistungsfall!
Unsere Erfahrung in den letzten 20 Jahren hat gezeigt, dass insbesondere bei offenen Fragen viele Kunden nicht mehr wissen, was in den letzten 10 Jahren an Diagnosen erstellt worden sind. Die Informationsbeschaffung darüber ist mitunter unmöglich. In den letzten 10 Jahren ist darüber hinaus wiederholt aufgetreten, dass Ärzte Diagnosen gestellt haben, die dem Kunden nicht mitgeteilt worden sind, um diese besonders gut bei den Krankenkassen abrechnen zu können. Diese Probleme führen zu einer unklaren Rechtssituation und sind zwingend zu vermeiden, spätestens im Leistungsfall entstehen hier immer wieder Probleme. Insbesondere F-Diagnosen (= psychische Erkrankungen) werden hier häufig gestellt. Durch unsere Verkürzung der Abfragezeiträume und die Konkretisierung der Gesundheitsfragen können wir hier marktüberdurchschnittliche Effekte für unsere Kunden erzielen.
Die niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten seit mehr als 10 Jahren und der explosionsartige Anstieg der psychischen Belastungserkrankungen (sog. „burn-out“) stellen eine Vielzahl von Versicherungen vor fast unlösbare Probleme. Diese sind immer wieder dadurch ausgeglichen worden, dass man die Zahlprämien für die Versicherungsnehmer teilweise deutlich erhöht hat. In keinem unserer Konzepte ist dies in den letzten Jahren vorgekommen, zeigt aber, dass es einige Versicherern schwer fällt, die zugesagten Leistungsversprechen einzuhalten. Im Extremfall kann nach §314 Versicherungsaufsichtsgesetz sogar behördlich angeordnet werden, die Leistungen zu kürzen. Daher behalten wir neben allen tariflichen Inhalten und dem Verhalten im Leistungsfall auch immer im Auge, wie es um die Gesamtfinanzlage des Unternehmens steht. Manchmal ist man besser beraten, einige Euro mehr zu bezahlen, denn bei der Arbeitskraftabsicherung sollte nicht am falschen Ende gespart werden.
Hier trennt sich tatsächlich die Spreu vom Weizen. Einige Versicherungen stehen in dem Verdacht, Leistungen zu verzögern oder zu verweigern, um den Anspruchsteller „mürbe“ zu machen. Ein gerichtliches Verfahren ist aufwendig und teuer, vor allem dauert es aber mitunter sehr lange dort ein Urteil zu erhalten. Ein kleiner Teil von Versicherungsunternehmen nutzt, den Presseberichten folgend, aus, dass der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass er berufsunfähig ist. Dies ist mitunter bei zum Beispiel psychischen Erkrankungen sehr schwer. Wir begegnen diesem Risiko dadurch, dass wir mit sehr renommierten Anwaltskanzleien und anderen Rechtsdienstleistern zusammenarbeiten und vor allem Tarife bevorzugen und weiterentwickeln, die auch bereits dann bedingungsgemäß leisten, wenn Sie bereits 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sind und diese Arbeitsunfähigkeit durch einen behandelnden Facharzt bestätigt wurde. Dieser Nachweis ist vergleichsweise sehr einfach zu erbringen.
Es gibt viele Versicherungsfälle, bei denen wir uns die Haare raufen. Das bleibt nicht aus, wenn man dieses Geschäft seit mehr als 20 Jahren betreibt. Wir haben einen Kundenfall im Berufsunfähigkeitsbereich, dem wurde von 3 behandelnden Ärzten die Berufsunfähigkeit bescheinigt. Diese Gesellschaft hat von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, einen unabhängigen Gutachter zu bestellen. Als dieser allerdings auch eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen bescheinigt hat, hat die Gesellschaft auch im nachfolgenden Gerichtsverfahren versucht, das selbst in Auftrag gegeben Gutachten als nicht geeignet darzustellen und die Leistungspflicht nicht anzuerkennen. Ohne die Unterstützung der Kanzlei Michaelis[2] wäre der Kunde hier nicht an sein Geld gekommen. Der guten Ordnung halben weisen wir darauf hin, dass es sich hier um einen extremen Fall handelt, eine Vielzahl von Gesellschaften ist fair.
Ein einzelner Mensch ist gegenüber Versicherungskonzernen häufig hoffnungslos unterlegen. Daher arbeiten wir nicht nur mit erstklassigen Versicherungen zusammen, sondern vor allem finden wir Lösungen, die für eine Vielzahl von Menschen als Kollektiv interessant ist. Unser Ziel ist dabei, möglichst viele Menschen in einem Verband oder Verein zu finden, damit man nicht mit einer Stimme spricht, sondern mit vielen hundert Stimmen.
Das ist nur möglich, weil wir seit vielen Jahren in diesen Netzwerken agieren und man sich partnerschaftlich schätzt. Deshalb können wir eben nicht nur aus den bestehenden Tarifen am Markt auswählen, sondern auch exklusive Lösungen anbieten, die sie nur bei uns bekommen. Sollte allerdings in ihrem konkreten Einzelfall ein Normaltarif besser geeignet sein, werden wir immer diesen wählen und versuchen, einen Rabatt für Sie zu vereinbaren.
Besonderheiten: Es gibt nur 3 geschlossene Gesundheitsfragen:
Vorsorgeuntersuchungen ohne krankhaften Befund müssen nicht angegeben werden.
Besonderheit 2:
Es wird ein Nachlass nach Gruppenkalkulation (Sondersammel L) gewährt. Somit ist der Vertrag etwas günstiger als ein „Normalvertrag“.
Leistungsquote der Gesellschaft: 84,6 Prozent
Besonderheit:
Leistungsquote der Gesellschaft: 95 Prozent (Platz 1 aller Gesellschaften)
Besonderheit 1:
Nur 2 Gesundheitsfragen:
Besonderheit 2:
Es wird ein Nachlass nach Gruppenkalkulation (Sondersammel L) gewährt. Somit ist der Vertrag etwas günstiger als ein „Normalvertrag“.
Leistungsquote der Gesellschaft: 84,6 Prozent
Besonderheit:
Wir vergeben hier einen Individualrabatt nach Stufe L. Dadurch wird der Vertrag etwas günstiger.
Leistungsquote der Gesellschaft: 73,2 Prozent
Besondere Konzepte können wir anbieten in den Sparten:
Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsabsicherung, Berufs- und Betriebshaftpflicht und Inhaltversicherung, Unfall, Rechtschutz, Privathaftpflicht, Hausrat, Wohngebäude
[1] Für alle die nach dem 01.01.1961 geboren wurden
[2] Beste Anwaltskanzlei Deutschlands (Quelle: eigene Meinung)
[3] Es gelten besondere Wartezeiten und Rentengrenzen
Leistungsquoten: Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bu-versicherung-diese-versicherer-zahlen-a-1047662.html
Hier finden Sie Informationsmaterial zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die in jungen Jahren sinnvoll sein kann. Die Broschüre umfasst Leistungsbeispiele aus der Praxis, übersichtliche Grafiken und auch eine Information über die jeweiligen Ausschlüsse der Versicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung